Freie Straffälligenhilfe

Über unsere Arbeit:
Wir arbeiten nach den Säulen des ZEBRA Projektes des Landes Sachsen-Anhalt (Beratung und Betreuung/Fachvermittlung für gemeinnützige Arbeit / Ehrenamt)

Zentrum für
Entlassungshilfe,
Beratung,
Resozialisierung
Anlaufstelle zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit

Wer kann sich an uns wenden?
– von Haft Gefährdete
– Inhaftierte
– Haftentlassene
– Angehörige

Sie möchten unser Team unterstützen?
Dann bewerben Sie sich um ein Ehrenamt im gemeinnützigen Bereich. Zur Ausübung wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt. Sie können uns sowohl bei der Gestaltung von Freizeitangeboten für unsere Klienten, als auch bei der Betreuung von Inhaftierten und Haftgefährdeten unterstützen. Sie werden durch unser Team in das Ehrenamt eingeführt und angeleitet.

Erreichen Sie uns:

Montag bis Donnerstag: 8 bis 14:30Uhr
oder nach individueller Vereinbarung

Tel.: 0345 – 4788662
E-Mail: fsh-zebra@hal-jw.de

in der Charlottenstr. 5 | 06108 Halle (Saale)

Team

Steffi Hasse
Sozialarbeiterin
steffi.hasse@hal-jw.de
0345 – 4788662
0176 – 59556924

Melissa Geier
Sozialarbeiterin
melissa.geier@hal-jw.de
0345 – 4788662
0176 – 59556924

Angebote Beratung und Betreuung zur Haftentlassung

Entlassungshilfe:
1. Erstellung eines Hilfeplanes nach persönlichem Bedarf,
2. Begleitung im Rahmen der Vollzugslockerungen zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte,
3. Hilfestellung bei der Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte in der Haft (Familie, Partnerschaft)
4. Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme im Rahmen der Entlassungsvorbereitung zu Behörden, Vermietern, Krankenversicherung bzw. vollzugsexternen Beratungsstellen
5. Vorbereitungsmaßnahmen zur Übernahme in die Anschlussbetreuung

Weitere Angebote:
– Kontakt- und Orientierungsgespräche in den JVA zu den Sprechstunden bzw. in der Geschäftsstelle
– Kontakt- und Orientierungsgespräche während der letzten Phase vor der Haftentlassung
– Praktische Hilfe beim Umgang mit Behörden/ in der Antragstellung
– Begleitung und Unterstützung bei Behördengängen bzw. Sucht- und Beratungsstellen
– Psychosoziale Einzelfallhilfe , soziale Gruppenarbeit
– Unterstützung bei der selbständigen Haushaltsführung und Organisation des Tagesablaufes
– Vermittlung weitergehender Hilfe
– Angebote für Angehörige von Inhaftierten und Haftentlassenen

Wohnen nach der Haft

– Zusammenarbeit mit der Halleschen Wohnungsgesellschaft mbH (HWG mbH)
– Unterstützung bei der Beantragung eines Mietverhältnisses wenigstens 3 Monate vor Haftentlassung
– Übergabe der Unterlagen an HWG mbH zur Prüfung
– Weiterleitung und Besprechung von Mietangeboten nach Bonitätsprüfung
– Unterstützung bei der Wohnraumsuche bei anderen Vermietern, falls über die HWG mbH kein Wohnraum verfügbar ist
– Begleitung zu Wohnungsbesichtigungen
– Unterstützung bei der Beantragung und dem Erwerb der Erstausstattung für die Wohnung

unser Partner

Fachvermittlung gemeinnützige Arbeit

Verurteilte Erwachsene, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können, haben die Möglichkeit auf Wandlung in gemeinnützige Arbeit, um eine Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden. Beschuldigte, angeschuldigte oder angeklagte Erwachsene erhalten durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft zur Einstellung von Straf- bzw. Ermittlungsverfahren eine Arbeitsauflage. Erwachsene erhalten eine Auflage zur gemeinnützigen Arbeit durch gerichtliche Weisung zur Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Als Fachvermittlungsstelle informieren und beraten wir über die Möglichkeiten der gemeinnützigen Arbeit, bieten Unterstützung bei der Klärung rechtlicher Fragen in Bezug auf die Staatsanwaltschaft, das Amtsgericht oder den Sozialen Dienst der Justiz. an. Wir vermitteln in geeignete Einsatzstellen.

Welche Chance wird dadurch geboten?

Bei Erfüllung der Arbeitsauflage wird ein laufender Prozess eingestellt und darf danach nicht wieder in eine andere Sache einbezogen werden. Bei einer Bewährungsauflage oder der Wandlung einer Ersatzfreiheitsstrafe wird bei vollständiger Ableistung der gemeinnützigen Stunden von der Vollstreckung der Haftstrafe abgesehen. Damit können Wohnung, eine Arbeitsstelle und das soziale Umfeld erhalten bleiben. Der Kontakt zu Partnern, Kindern und Freunden bleibt uneingeschränkt erhalten. Sehr lange Verbindlichkeiten durch Ratenzahlung und damit finanzielle Einschränkungen werden vermieden.

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